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Verbot von Gasheizungen: Das ist der aktuelle Stand

Verbot von Gasheizungen: Das ist der aktuelle Stand

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
19.3.2024

Sind Gasheizungen verboten? Diese Frage stellen sich seit Beginn des Jahres sicherlich viele. Schließlich heizt noch ein sehr großer Teil deutscher Haushalte mit Erdgas. Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ein Gasheizungsverbot ab dem 1. Januar 2024 einzuführen.

Im Gegenzug sollten Wärmepumpenheizungen stärker gefördert werden, um den Umstieg zu erleichtern.

Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Mangels Umsetzbarkeit wurde das Verbot nun gestrichen. Auch wenn ein pauschales Gasheizungsverbot nicht mehr aktuell ist, hat sich jedoch an der Ausgangslage nichts geändert.

Nach wie vor möchte die Bundesregierung fossile Energieträger durch nachhaltige Alternativen ablösen. Auf lange Sicht wird das Verbot von Gasheizungen also kommen, auch wenn wir noch kein konkretes Datum haben.

Was das für Sie und Ihren Haushalt bedeutet und welche Alternativen zur Gasheizung haben, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Wie lange sind Gasheizungen wahrscheinlich noch zulässig?

Eine Gasheizung mit Urkunden und Dokumenten im Vordergrund

Vielleicht sind Sie gerade erst frisch umgezogen, planen einen Umzug oder suchen nach einer alternativen Heizmethode. Dann machen Sie am besten einen großen Bogen um Gasheizungen. Denn Deutschland verabschiedet sich nach und nach von der Gasheizung.

Wärmepumpen sollen in den nächsten Jahren der neue Standard werden und werden vom Staat intensiv gefördert.

Bereits in einer Pressemitteilung von Juli 2022 wurde ein „Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor“ vorgelegt. Dieses orientiert sich an den ambitionierten deutschen Klimazielen.

So soll sichergestellt werden, dass der Gebäudesektor künftig die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionen einhält.

Hinzukommt die unsichere energiepolitische Lage, herbeigeführt durch den Ukraine-Krieg. Deutschland plant durch diese Maßnahme, auch seine Abhängigkeit von ausländischen Energieträgern zu reduzieren.

Ursprünglich geplant war, dass ab 2024 grundsätzlich keine Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Bei Neubauten sollte diese Regelung sogar schon ab 2023 gelten.

In einem Schreiben des Wirtschafts- und des Bauministeriums bereits im Oktober 2022, erklärten die Ministerien jedoch, dass sich der Plan geändert habe. Das ursprüngliche Gasheizungsverbot in 2024 einzuführen, sei nicht realisierbar.

Fest steht jedoch, dass die Regierung nach wie vor die Gasheizung durch umweltfreundliche Heizungen ablösen will. Dies wird schrittweise erfolgen, jedoch werden Alternativen wie z. B. Wärmepumpen schon sehr stark gefördert.

Auf die Frage, ob man jetzt noch eine Gasheizung einbauen sollte, lautet unsere Empfehlung daher also ganz klar: Nein.

Können alte Gasheizungen weiterbetrieben werden?

Dadurch, dass das Gasheizungsverbot nun wieder aufgehoben wurde, dürfen alle Gasheizungen noch weiterhin in Betrieb bleiben. Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Immobilieneigentümer ihre Gasheizung allerdings spätestens nach 30 Jahren austauschen.

Nach Angabe von Expertenmeinungen beginnen viele Heizungen jedoch schon nach 15 bis 20 Jahren zu schwächeln. Dann lohnt es sich, die Energieeffizienz der alten Gasheizung gegen modernere Geräte abzuwiegen und gegebenenfalls vorzeitig auszutauschen.

Sie sehen also an dieser Stelle, Gasheizungen werden immer weiter aus unserer Mitte verschwinden. Das Gleiche gilt für Service-Techniker und Handwerker, die sich zunehmend auf die neuen Technologien und Anbieter spezialisieren.

Unser Tipp:

Das Gasheizungsverbot wird kommen. Wann, ist noch ungewiss, doch fest steht, dass die Tage der Gasheizung gezählt sind. Anbieter versuchen daher jetzt in erster Linie ihre Gasheizungen loswerden, bevor ein Verbot tatsächlich durchgeführt wird.

Lassen Sie sich daher nur nach gründlicher Überlegung von günstigen Gasheizungs-Angeboten locken. Entscheiden Sie sich im Zweifel für die nachhaltigere Alternative.

Welche Alternativen zu Gasheizungen gibt es?

Erdgastank mit Alternativen-Icon

Die Gasheizung ist am Aussterben. Geheizt werden muss aber trotzdem. Welche Alternativen stehen Verbrauchern also zur Verfügung, die mindestens genauso effizient und zuverlässig sind wie Erdgas? Neben hybriden Systemen sind dies die beliebtesten Alternativen:

  • Wärmepumpe: Hier wird sich die in der Umwelt gespeicherte thermische Energie zunutze gemacht. Diese verdampft ein Kühlmittel in der Heizung, wobei die entstandene Energie in einem Kompressor verdichtet wird.
  • Infrarotheizung: Eine Infrarotheizung besteht aus Heizpaneelen, welche an unterschiedlichen Orten im Raum angebracht werden. Über das Anwärmen der angestrahlten Flächen kann so geheizt werden.
  • Solarthermie: Hierfür benötigen Sie eine Solaranlage auf dem Dach, welche Sonnenlicht in Wärmeenergie umwandelt. Diese kann zur Erwärmung von Heizwasser oder zur Raumheizung genutzt werden.
  • Holz- und Pelletheizung: Bei dieser Variante wird der jeweilige Rohstoff einfach verbrannt. Der Vorgang ist jedoch CO₂-neutral, da nur so viel Emissionen freigesetzt werden wie von der Pflanze eingespeichert wurde.
  • Brennstoffzellenheizung: Durch die Verbindung von Wasserdampf und Gas entsteht später Kohlendioxid und Wasserstoff. In der Brennstoffzelle reagiert dieser Wasserstoff dann zusammen mit Sauerstoff zu Wasser, welches erwärmt werden kann.
  • Fernwärme: In diesem Fall gelangt warmes Heizwasser in den Heizkörper der eigenen Wohnung über ein Fernwärmenetz. Das Ganze ist ein geschlossener Kreislauf mit Vor- und Rücklauf.

Gut zu wissen:

Bei vielen Häusern bietet es sich an, nachträglich einen Kamin zu installieren. Wichtig dafür ist, dass das Haus bereits mit einem Schornstein ausgestattet ist.

Als Mieter müssen Sie im Vorfeld jedoch unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen. Denn der Einbau eines Kamins ist eine bauliche Maßnahme, bei der die Wohnung stark verändert wird.

Wird der Austausch von Gasheizungen gefördert?

Wenn Eigenheimbesitzer und Vermieter zunehmend dazu animiert werden sollen, ihre Gasheizungen auszutauschen, stellt sich eine berechtigte Frage: Wer soll das bezahlen? Gibt es eine Förderung durch die Bundes- oder Landesregierung?

Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Der Staat unterstützt moderne Heizungen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen beispielsweise über die KfW Bank.

Die Höhe der 2023-Förderungen pro Heizungstyp:

Wechsel zu: Zuschuss HT-Bonus WPE-Bonus WPK-Bonus Max. Fördersatz
Sole-Wasser-Wärmepumpe 25% 10 % 5 % 5 % 40 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 5 % 40 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 40 %
Solarthermie 25 % 10% 35 %
Brennstoff-Zellen-Heizung 25 % 10 % 35 %
Biomasse-Heizung 10 % 10 % 20 %
EE-Hybrid 25 % 10 % 5 % 40 %
HT-Bonus = Heizungstausch-Bonus (Gas oder Öl),
WPE-Bonus = Wärmepumpen-Bonus (Energiequelle),
WPK-Bonus = Wärmepumpen-Bonus (Kältemittel)

Wichtige Hinweise:

  • Die beiden Wärmepumpen-Boni (Energiequelle & natürliches Kältemittel) sind nicht kombinierbar.
  • Brenstoffzellenheizungen werden nur gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.
  • Biomasse ist nur in der Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie förderfähig.

Förderungen ab 2024:

Das im September 2023 neu gestaltete Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, plant den allmählichen Verzicht auf Öl- und Gasheizsysteme. Um diesen Übergang zu beschleunigen, werden die Heizungsförderungen ab 2024 entsprechend überarbeitet.

Ab 2024 erhalten alle Heizungen, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, staatliche Unterstützung. Die Förderstruktur ist dabei wie folgt:

  • Basisförderung von 30 Prozent für Heizsysteme, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für diejenigen, die bis 2028 auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen. Dieser Bonus reduziert sich danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
  • Ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für selbstbewohnende Hauseigentümer, die ein steuerpflichtiges Einkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr haben.
  • Ein Innovationsbonus von 5 Prozent für den Einsatz natürlicher Kältemittel oder der Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Wärmepumpen.

Die verschiedenen Boni lassen sich miteinander kombinieren, solange der höchstmögliche Förderbetrag 70 Prozent nicht überschreitet.

Ab 2024 gilt für förderfähige Kosten eine Obergrenze von 30.000 Euro. Das heißt, die Förderung wird nur bis zu diesem Betrag berechnet.

Wenn eine Heizung z. B. 40.000 Euro kostet und ein Fördersatz von 50 Prozent in Frage kommt, würden im Jahr 2024 nur 15.000 Euro als Förderung gewährt. Denn der Fördersatz würde lediglich auf die förderfähigen 30.000 Euro angewendet.

Vergleicht man dies mit der Regelung von 2023, bei der 40.000 Euro vollständig förderfähig wären (durch die hohe Obergrenze von 60.000 Euro), ergäbe dies eine Förderung von 16.000 Euro. Daher ist die Förderung 2024 nicht zwangsläufig attraktiver.

Es hängt stark vom individuellen Modernisierungsprojekt ab.

Zuvor wurde das Heizungstausch-Programm über die BAFA gefördert. Nun ist die KfW zuständig und neue Anträge können seit Ende Februar eingereicht werden. Dadurch werden allerdings auch Anträge bis 31. August 2024 nach Auftrag und Maßnahmenbeginn zulässig sein.

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